2011-06-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.09.1992 mit Änderung vom 05.12.2002. Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Nidderau (bisher Amtsgericht Hanau HRB 4830) nach Bad Vilbel, § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 20.035,40 EUR beschlossen. Geschäftsanschrift: Zeppelinstr. 14, 61118 Bad Vilbel. Gegenstand: Schornsteinbau, der Ofenbau sowie Dachdeckerei. Stammkapital: 45.600,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dingeldein, Frank, Bad Vilbel, *25.05.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Heep, Volker, Bad Vilbel, *20.07.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-05-27: Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Neuer Gegenstand: Der Schornsteinbau, der Ofenbau sowie Dachdeckerei sowie die Vermittlung von Feuerungsanlagen und Zubehör sowie Energiekonzepten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Ofenstudio Bad Vilbel GmbH mit dem Sitz in Bad Vilbel (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 85221) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.