2017-02-20: Aktiengesellschaft. Satzung vom 16.05.2003. Die Hauptversammlung hat am 04.04.2016 beschlossen, den Sitz von Rosengarten nach Köln zu verlegen und entsprechend die Satzung in § 1 Absatz 2 zu ändern. Geschäftsanschrift: Lindenallee 46, 50968 Köln. - die Unternehmensberatung, insbesondere die Unternehmensstrukturberatung und das Unternehmensresearch, - der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung und die Verwaltung von Immobilien, - der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögenswerten jeglicher Art, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Vornahme aller sonstigen damit verbundenen Geschäfte im eigenen Namen und für eigene Rechnung mit Ausnahme von Bankgeschäften im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sowie allen sonstigen, eine behördliche oder gerichtlichtliche Erlaubnis erfordernden Tätigkeiten. 250.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Meyer, Marco, Köln, *01.09.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-06-21: Änderung zur Geschäftsanschrift: Von-Werth-Str. 1, 50670 Köln. Nicht mehr Vorstand: Meyer, Marco, Köln, *01.09.1966. Bestellt als Vorstand: Grosch, Daniel, Köln, *25.10.1966, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-06-21: Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrat eingereicht worden.
2017-07-27: Die Hauptversammlung hat am 04.04.2016/14.07.2017 beschlossen, die Satzung in § 1 Abs. 1 (Firma, Sitz und Dauer), § 2 (Gegenstand), § 5 (Genehmigtes Kapital) zur Schaffung genehmigten Kapitals, § 9 Abs. 2 (Vertretung der Gesellschaft), § 10 Abs. 5 (Zusammensetzung, Amtsdauer und Amtsniederlassung), § 11 (Aufsichtsratsvorsitzender und Stellvertreter), § 14 Abs. 2 (Beschlussfassung und Willenserklärung des Aufsichtsrates) § 18 (Einberufung der Hauptversammlung) § 19 (Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmberechtigung), § 22 (Geschäftsjahr und Gewinnermittlung), § 23 (Gewinnverwendung) § 25 (Bekanntmachung) sowie § 26 (Gründungsaufwand) zu ändern und neu zu fassen. convalue AG. der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung und die Verwaltung von Immobilien, der Erwerb und die Verwaltung von in- und ausländischen Mehrheitsbeteiligungen und Finanzanlagen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie die Tätigkeit als Konzernholding. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27.07.2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 125.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017).Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder wurde eingereicht.
2018-07-17: Die Hauptversammlung vom 15.06.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Diok One AG.
2018-11-16: Änderung zur Geschäftsanschrift: Kleingedankstraße 11a, 50677 Köln.
2021-10-15: Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2021-10-25: Die Hauptversammlung vom 21.09.2021 hat beschlossen, sowohl den Gegenstand und entsprechend die Satzung in § 2 zu ändern als auch das Kapital gegen Ausgabe von 14.500.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einer rechnerischen Beteiligung am Grundkapital von je 1,00 EUR um 14.500.000,00 EUR zu erhöhen und entsprechend die Satzung in § 3 (Grundkapital, Aktien) zu ändern. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Satzung wurde insgesamt neugefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: - die Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding, also die Zusammenfassung von Unternehmen unter einheitlicher Leitung und insbesondere deren Gründung, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen aller Art, insbesondere solchen, die sich auf dem Gebiet des Erwerbs, der Errichtung, der Verwaltung, der Bewirtschaftung, der Nutzung, des Vertriebs und der Verwertung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen und/oder der Projektentwicklung als Bauherr oder Bauträger betätigen, einschließlich der Beteiligung an Immobilienfonds, sowie die Beratung von Unternehmen und die Übernahme sonstiger betriebswirtschaftlicher Aufgaben für Unternehmen, - der Erwerb, die Errichtung, die Vermittlung, die Verwaltung, die Bewirtschaftung, die Nutzung, der Vertrieb und die Verwertung, insbesondere durch Veräußerung, Vermietung (Leasing) oder Verpachtung, von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungen, Erbbaurechten und grundstücksgleichen Rechten sowie Projektentwicklungen als Bauherr oder Bauträger, - die Vermietung beweglicher und unbeweglicher Gegenstände, - die Bauträgertätigkeit sowie die Beratung von Unternehmen, mit Ausnahme von Steuer- und Rechtsberatung sowie sonstiger genehmigungsbedürftiger Beratungstätigkeiten, insbesondere die umfassende Beratung und Unterstützung von dritten Unternehmen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Entwicklung, dem Management, der Vermietung und Verwertung von unmittelbaren und mittelbaren Immobilien- Investments, wobei die Gesellschaft weder unmittelbar noch mittelbar solche Grundstücke erwirbt, die in Sekundärstandorten liegen und mit reinen Büroimmobilien bebaut sind. Auch zu Anlagezwecken kann die Gesellschaft Beteiligungen an Unternehmen und Finanzanlagen aller Art erwerben, verwalten und veräußern. Die Gesellschaft kann ihren Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochter- und Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Das Unternehmen kann Dienstleistungen aufgrund von Geschäftsbesorgungsverträgen und ähnlichen Vereinbarungen durch Dritte erfüllen lassen. Ferner kann die Gesellschaft ihre Tätigkeit auch auf einen Teil der in diesem § 2 genannten Tätigkeiten beschränken. Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder den Vorschriften für rechts- und steuerberatende Berufe erlaubnispflichtig sind, werden nicht ausgeführt. 14.750.000,00 EUR.
2021-11-05: Die Hauptversammlung vom 21.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 5 und damit die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 20.09.2026 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 7.375.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu insgesamt 7.375.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.