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Dirk Busch Bau-GmbH

Verblendmauerwerk, Klinkerarbeiten
Adresse / Anfahrt
Voigtskamp 5
21394 Südergellersen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-07-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.06.2019 mit Änderung vom 16.07.2019. Geschäftsanschrift: Voigtskamp 5, 21394 Südergellersen. Gegenstand: die handwerksmäße Tätigkeit im Bereich Hochbau-, Maurer- und Betonarbeiten sowie aller damit in Zusammenhang stehender Betätigungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Busch, Dirk, Südergellersen, *13.07.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-03-04:
25.100,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2020 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Maurermeister Dirk Busch e. K., Südergellersen im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital und Sacheinlage) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.02.2020 und des übertragenden Rechtsträgers vom 25.02.2020 Teile des Vermögens der Mauermeister Dirk Busch e. K. mit Sitz in Südergellersen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.03.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.