2011-05-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.03.2011. Geschäftsanschrift: Am Campus 21, 18182 Bentwisch. Gegenstand: Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern, Kauf und Verkauf von beweglichen Wirtschaftsgütern, Ausführung von Transportleistungen aller Art, Beteiligung an gleichartigen Unternehmen, Kauf und Verkauf gleichartiger Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Krause, Dirk, Bentwisch, *07.09.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-08-09: Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Lastfuhrbetrieb Dirk Krause Güternah- und -fernverkehr e.K. mit Sitz in Bentwisch (Amtsgericht Rostock, HRA 2050) beschlossen. 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2019 Teile des Vermögens der Lastfuhrbetrieb Dirk Krause Güternah- und -fernverkehr e.K. mit Sitz in Bentwisch (Amtsgericht Rostock, HRA 2050) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-08-16: Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.06.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 28.06.2019 das von dem Einzelkaufmann Krause Dirk, Bentwisch, *07.09.1973, unter der Firma Lastfuhrbetrieb Dirk Krause Güternah- und -fernverkehr e.K. in Bentwisch betriebenen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.