2011-09-16: Der Inhaber hat das Vermögen der Möbel Dirkes GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 5070) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.02.2011 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Unternehmensträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-10-28: Firma geändert: Dirkes e.K. Küche und Wohnen.