2006-11-15: Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Aufgrund Sitzverlegung, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Discovery Content VerwaltungsGmbH, München (Amtsgericht München, HRB 162612). Der Sitz ist von Köln ( Köln, HRA 23548) nach München verlegt.
2009-05-04: Firma geändert, nun: Discovery Communications Deutschland GmbH & Co.KG.
2010-09-01: Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Maximilianstrasse 13, 80539 München. Die DMAX TV Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 168441) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-09-04: Die Eurosport Media GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-07-02: Die TM-TV GmbH mit dem Sitz in Grünwald, Landkreis München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.