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Distler Druck & Medien GmbH

Schnelltrennsätze, Versicherungsanträge, Selfmailer..., Lettershop, Bloom
Adresse / Anfahrt
Talblick 26
90513 Zirndorf
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6 Ansprechpartner/Personen
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mind. 6 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-08-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.07.2019. Geschäftsanschrift: Talblick 26, 90513 Zirndorf. Gegenstand des Unternehmens: die technische und kaufmännische Druckprojektberatung und Konzeptionierung, die Strukturierung und Durchführung von Druckprojekten und deren Steuerung, die Überwachung und Leitung von Druckaufträgen, sowie damit zusammenhängende Geschäfte jedweder Art, sonstige Geschäfte jedweder Art, insbesondere im Bereich Rollen- und Bogenoffsetdruck sowie Digitaldruck, die Konfektionierung, der Versand und die Verzollung, Logistik und die Einlagerung von Druckerzeugnissen, die Archivierung von Daten und die Qualitätssicherung im Zusammenhang mit Druckaufträgen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Distler, Martin, Eckental, *11.05.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Distler Druck & Medien e.K. mit dem Sitz in Zirndorf aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wurde am 29.08.2019 im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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