2021-06-03: d.Ilm. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.5.2021. Geschäftsanschrift: Nussergäßchen 4, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit beweglichen Wirtschaftsgütern, insbesondere Handel mit Lebensmitteln, Haushalts- und Gartenartikeln, Dekorationsartikeln, Sport- und Freizeitartikeln, Büchern und Haustierbedarf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gajda, Daniel, Pfaffenhofen a.d. Ilm, *31.05.1998, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-11-11: d.Ilm. Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2021 hat anlässlich der Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Gajda, Daniel, Pfaffenhofen a.d. Ilm, *31.05.1998 unter der Firma Daniel Gajda GoodSupps e.K. mit dem Sitz in Pfaffenhofen a.d. Ilm betriebenen Unternehmens die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungserklärung und Ausgliederungsplan vom 20.10.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und Zustimmung des Inhabers des einzelkaufmännischen Unternehmens Daniel Gajda GoodSupps e.K. je vom 20.10.2021 das von dem Einzelkaufmann Gajda, Daniel, Pfaffenhofen a.d. Ilm, *31.05.1998 unter der Firma Daniel Gajda GoodSupps e.K. mit dem Sitz in Pfaffenhofen a.d. Ilm (Amtsgericht Ingolstaft HRA 3617) betrieben Unternehmen übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.