2011-08-08: Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 4 (Vertretung Geschäftsführung), § 6 (Gesellschafterbeschlüsse), § 7 (Änderung des Gesellschaftsvertrages; Liquidation; Umwandlung), § 8 (Jahresabschluss), § 10 (Verfügung über Geschäftsanteile, Teilung von Geschäftsanteilen), § 11 (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 13 (Erbfolge), § 14 (Ausscheiden eines Gesellschafters; Firmenfortführung), § 15 (Abfindung) und in § 18 (Schlußbestimmungen) beschlossen. Geschäftsanschrift: Stuttgarter Straße 38, 71384 Weinstadt.
2019-08-08: Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 beschlossen. Firma geändert; nun: Dobler DHT GmbH.
2019-09-05: Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 15.08.2019 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "Dobler Heiztechnik GmbH & Co. KG", Weinstadt gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.