2010-05-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.02.1995 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.07.2006 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Potsdam (bisher Amtsgericht Potsdam HRB 18901 P, Firma bisher: Studio Hamburg Produktion Brandenburg GmbH) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Jenfelder Allee 80, 22039 Hamburg. Gegenstand: die Herstellung von Film-, Fernseh- und Musikproduktionen, die Bearbeitung, die Verbreitung und Auswertung solcher Produktionen, die Betätigung in ähnlichen anderen Bereichen einschließlich aller sonstigen hierzu erforderlichen oder zweckmäßigen Geschäfte sowie jede sonstige Betätigung auf dem Gebiet der audiovisuellen Publikationsmittel. Stammkapital: 103.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Lehmann, Michael, Hamburg, *06.12.1966, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hummel, Michaela, Hamburg, *13.09.1968; Knoblauch, Andreas, geb. Fliegner, Hamburg, *26.07.1961; Röver, Jörn, Hamburg, *17.09.1965, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hermann, Andreas, Bispingen, *01.05.1963.
2010-12-23: Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den jetzigen §§ 10-12 (Aufsichtsrat).
2012-06-25: Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: DocLights GmbH.
2012-07-03: Die Firma der Gesellschaft lautet richtig: Doclights GmbH.
2013-01-22: Die Gesellschafterversammlungen vom 24.09.2012 und 19.12.2012 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Stammkapital) und 6 und die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 113.000,00 EUR beschlossen. 113.000,00 EUR.
2018-10-23: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsvertrages vom 05.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Studio Hamburg Produktion Gruppe GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 113801 und die ZDF Enterprises GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 4927) als übernehmende Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-09-23: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der New Planet Production GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 151614) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.