2009-04-08: Neue Firma: Dodenhof Posthausen KG. Persönlich haftender Gesellschafter: Dodenhof Posthausen Geschäftsführungs oHG, Ottersberg (Walsrode HRA 121104), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Dodenhof Posthausen Grundstücks Geschäftsführungs-oHG, Ottersberg-Posthausen (AG Achim HRA 2204). Die Firma der Gesellschaft als auch die Firmierung der persönlichen haftenden Gesellschaft haben sich geändert.
2010-12-29: Geschäftsanschrift: Posthausen 1, 28870 Ottersberg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.10.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.10.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.10.2010 mit der Dodenhof Heimwerkermarkt Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Walrode HRB 121502) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-10-15: Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie deren geschäftsführungsberechtigter Gesellschafter und die Geschäftsführer derselben sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Dodenhof Posthausen Geschäftsführungs oHG, Ottersberg , vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
2019-12-09: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.11.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.11.2019 mit der Dodenhof Kaltenkirchen Beteiligungs GmbH mit Sitz in Kaltenkirchen verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.