2016-08-10: (wärme-, kälte- und schallschutztechnische Isolierung von Gebäudetechnik und Industrieanlagen sowie alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gegenstand unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten und sich an ähnlichen oder gleichartigen Unternehmen zu beteiligen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Aachener Straße 69A, 52223 Stolberg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine gesetzlichen Vertreter sind für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und dem persönlich haftenden Gesellschafter befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Dohlen Isoliertechnik Verwaltungs GmbH, Stolberg (Amtsgericht Aachen HRB 20593).
2016-09-20: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 23.08.2016 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tage Teile des Vermögens der Dohlen Isoliertechnik e.K. mit Sitz in Stolberg als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.