2016-04-11: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Gemeinsame Ausübung des Anwaltsberufs der Gesellschafter. Im Rahmen des § 59 a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden. "Avvocati" ist die Berufsbezeichnung in Italien für Rechtsanwälte, eine Mehrzahl der Gesellschafter ist in Italien als Avvocato zugelassen. Die Gesellschaft ist berechtigt alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar dienen, insbesondere auch sich im Rahmen der beruflichen Vorschriften an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Dr. Castelli, André, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main, *30.11.1965; Dr. Dangel, Stefan, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main, *04.05.1968; Dr. Dolce, Rodolfo, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main, *30.11.1955; Dr. Lauda, Rudolf, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main, *03.02.1949.