2008-07-22: Die Gesellschafterversammlung vom 27. Juni 2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dolle, Helmut sen., Kfz.-Elektrikermeister, Lennestadt-Sporke, *31.10.1931. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Dolle, Stefan, Lennestadt-Neukamp; Dolle, Helmut jun., Finnentrop, *27.03.1962, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-07-10: Die Gesellschafterversammlung hat am 31. März 2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 200.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 102.258,37 um EUR 17.741,63 auf EUR 120.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) sowie § 5 (nunmehr § 6, Geschäftsführung und Vertretung) und § 4 (nunmehr § 3, Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung hat am 31. März 2009 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und damit die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefaßt. Die Gesellschafterversammlung vom 3. Juli 2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) und damit die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Geschäftsanschrift: Neukamp 5, 57368 Lennestadt. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb einer Fahrzeugreparaturwerkstatt sowie die Durchführung aller Kfz-Technikarbeiten einschließlich des Handels mit Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Kfz-Zubehör aller Art. 120.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und den folgenden Gesellschaften der Dolle-Betriebe (Unternehmensgruppe Dolle) sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit: - Josef Dolle GmbH & Co. KG (AG Siegen HRA 6899); - Dolle Verwaltungs GmbH (AG Siegen HRB 5894); - Dolle Fahrzeug-Technik GmbH (AG Siegen HRB 5991).