2017-01-30: Geschäftsanschrift: Neidenburger Str. 6, 28207 Bremen. Gegenstand: Der Vertrieb und die Montage von Dichtungen aller Art und alle damit im weitesten Sinne zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Pavsic, Mirko, *25.11.1947, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten,
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Prokura: Pavsic, Hanne-Gret Katharine Alma, *21.03.1947, Bremen; Einzelprokura. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 22.12.2016 mit Änderung vom 16.01.2017.
2017-08-09: Dollex.Dichtungen GmbH; Kapital: 30.000 EUR; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.07.2017 nebst Ergänzung vom 25.07.2017 ist das Stammkapital um 5.000 EUR auf 30.000 EUR erhöht und die Firma geändert. Entsprechend ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 und § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile, Einbringung der Stammeinlagen). Die Kapitalerhöhung erfolgt zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung vom 17.07.2017. Die Gesellschaft hat aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.07.2017 nebst Zustimmungsbeschluss vom 17.07.2017 das von Mirko Pavsic als Inhaber unter der Firma Dollex.Dichtungen e. K. geführte Einzelunternehmen mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 23768 HB) mit allen Rechten und Pflichten (und allen sonstigen Aktiva und Passiva) als Gesamtheit aufgenommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.