2005-01-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2004. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Dienstleistungen auf dem Bereich der Informationstechnologie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Donat, Hans-Joachim, Königsmoos, *06.09.1944; Donat, Hans-Joachim, Ingolstadt, *02.06.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der Bundesanzeiger.
2009-03-02: Nun: Geschäftsanschrift: Friedrichshofener Str. 12, 85049 Ingolstadt.
2009-03-02: Nun: Geschäftsanschrift: Friedrichshofener Str. 12, 85049 Ingolstadt.
2019-10-29: Die Gesellschafterversammlung vom 4.10.2019 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: § 2 .
2020-02-07: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Eriagstraße 28 a, 85053 Ingolstadt.
2020-03-24: Bestellt: Geschäftsführer: Hastor, Ediba, Ingolstadt, *18.07.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-12-18: Die Softvision GmbH mit dem Sitz in Ingolstadt ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 9.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.