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Dorfer GmbH & Co. KG

Küchenkatalog, Küchenstudio, Küchenspezialisten..., Entweder, Kundenberater, Traumküche, LiveBox, Gestaltungskompetenz, Maßgefertigte Küchen, Montagequalität
Adresse / Anfahrt
Steinsfeldle 2
74613 Öhringen
1x Adresse:

Rotebachring 8
74564 Crailsheim


Kontakt
18 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 18 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-01-04:
(Betrieb eines Einzelhandels- und Onlinehandelsgeschäftes für Küchen und Möbel aller Art einschließlich Elektrogeräten, Zubehör, Einrichtungsgegenständen und Dekoartikeln sowie der Vertrieb von Bauelementen und Ausführungen von Renovierungen und Sanierungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Steinsfeldle 2, 74613 Öhringen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Dorfer Verwaltungs-GmbH, Öhringen (Amtsgericht Stuttgart HRB 755195), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-05-31:
Der Einzelkaufmann Dorfer, Bernd, Löwenstein, *31.07.1975 hat als Inhaber der Firma "Küchenstudio Bernd Dorfer e.K.", Öhringen das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.12.2015 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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