2008-10-01: Der Gartenbauverein Rossach e.V. mit dem Sitz in Rossach (Amtsgericht Coburg VR 581) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2008 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 14.08.2008 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung der übertragenden Gesellschaften vom 14.08.2008 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.