2013-01-22: Rbge.). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2012 mit Ergänzung vom 15.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 23.08.2012 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2012 mit dem Verein Schießgruppe Wulfelade von 1975 mit Sitz in Neustadt a. Rbge. (Amtsgericht Hannover VR 110182) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.