2018-10-06: VR 200930: Dorfschützen Uttenhofen e.V., Uttenhofen ( 85276 Pfaffenhofen-Uttenhofen). Entstanden durch Verschmelzung des Schützenverein KameradschaftUttenhofen e.V., Sitz Uttenhofen (Amtsgericht Ingolstadt VR 20226), mit demSchützenverein Uttenhofen e.V., Sitz Uttenhofen (Amtsgericht Ingolstadt VR20562). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.