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Dorsch GmbH & Co. KG

Feinkostgeschäft, Fleischwaren, Automat..., Metzgerei
Adresse / Anfahrt
Zu den Mühlen 16
97723 Oberthulba
4x Adresse:

Schelmsrasen 2
97421 Schweinfurt


Hadergasse 2
97421 Schweinfurt


Wachtelberg 18
97273 Kürnach


Hadergasse
97525 Schwebheim


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-07-18:
(Herstellung und Bearbeitung von und der Handel mit Fleischwaren aller Art und sonstigen Lebensmittel sowie Catering, insbesondere die Bereitstellung von und die Anlieferung vorproduzierter Fleischwaren, und das Erwerben, Haben, Halten und Verwalten von Vermögen, insbesondere der Beteiligung an der Gesellschaft Dorsch Verwaltung GmbH, sowie das Tätigen aller damit jeweils in Zusammenhang stehender Geschäfte). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Zu den Mühlen 16, 97723 Oberthulba. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Dorsch Verwaltung GmbH, Oberthulba (Amtsgericht Schweinfurt HRB 8077).

2019-08-30:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 27.08.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 und Zustimmung des Inhabers vom 27.08.2019 das unter der Firma Metzgerei Dorsch e.K, Inh. Felix Dorsch mit Niederlassung in Oberthulba betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Dorsch, Felix, Oberthulba, *06.06.1985 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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