2021-07-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.04.2015, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1.2 und mit ihr die Sitzverlegung von Hagen nach Düsseldorf beschlossen. Geschäftsanschrift: Luise-Rainer-Str. 7-11, 40235 Düsseldorf. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten, die Finanzierung und die Verwaltung von eigenen Beteiligungen und alle damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten. Stammkapital: 44.350,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Keppel, Michael F., Bad Homburg v.d.H., *28.12.1964; Langer, Mark, Stuttgart, *11.07.1968; Müller, Tina, Frankfurt am Main, *10.09.1968; Stützle, Vanessa, Düsseldorf, *16.02.1978, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Schulte, Johannes, München, *12.08.1968; Stöcker, Wolfgang, Siegburg, *28.03.1964.
2021-07-29: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Kirk Beauty One GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 79429) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-08-12: Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2021 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und dabei insbesondere die Firma und den Unternehmensgegenstand geändert. Neue Firma: Douglas GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Leitung einer Gruppe von Unternehmen im In- und Ausland, die im Bereich des Groß-, Einzel- und Versandhandels (insbesondere auch in den Bereichen E-Commerce, digitale Plattformen und Marktplätze) mit Waren aller Art, insbesondere mit Kosmetik-, Beauty- und Lifestyle-Produkten tätig sind.
2021-08-12: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Douglas GmbH mit Sitz in Düsseldorf verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-08-19: Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Keppel, Michael F., Bad Homburg v.d.H., *28.12.1964.
2021-10-01: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.09.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.09.2021 mit der inter-moda GmbH mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 788) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-11-29: Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2022-04-06: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.03.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.03.2022 mit der Buch & Medien GmbH mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 3940) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-04-12: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.03.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.03.2022 mit der Douglas Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft Zossen mbH mit Sitz in Zossen (Amtsgericht Potsdam, HRB 29770 P) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-06-24: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.05.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.05.2022 mit der Diamant 212. GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 96239) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.