2006-06-09: Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Sitz), 2 (Gegenstand) und 21 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Sitzverlegung nach Saarbrücken und die Änderung des Gegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Das Halten und Verwalten von Industrie-Beteiligungen und Grundbesitz. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.
2007-06-27: Nicht mehr Geschäftsführer: Funk, Jens, Babenhausen, *17.01.1964.
2007-08-29: Prokura erloschen: Sonnekalb, Heiko, Diebling/ Frankreich, *25.01.1971. Bestellt als Geschäftsführer: Sonnekalb, Heiko, Etzling/Frankreich, *25.01.1971, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-05-05: Nicht mehr Geschäftsführer: Milius, Paul-Martin, Dipl.- Betriebswirt, Püttlingen, *22.04.1946.
2013-04-18: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ellrich, Philip, Zweibrücken, *14.07.1979.
2017-04-10: Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung nach Saarlouis beschlossen. Neuer Sitz: Saarlouis. Geschäftsanschrift: Am Pitzberg 2, 66740 Saarlouis.
2021-12-22: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.221 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2021 mit der Geschäftsführungsgesellschaft Karl Achenbach mbH mit Sitz in Saarbrücken als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.