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Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG

Akzeptiere, Staubmesstechnik, Gasanalytik..., Volumenstrommessung, Extrameile, Dearness, Specialties, Representation, Media/Events, Hangzhou
Adresse / Anfahrt
Zwenkauer Straße 159
04420 Markranstädt
2x Adresse:

In den Gartenwiesen 4
65830 Kriftel


Fraunhoferstraße 9
85221 Dachau


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45 Ansprechpartner/Personen
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mind. 45 Mitarbeiter
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18x HR-Bekanntmachungen:

2007-06-21:
Die Hauptversammlung vom 14.06.2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 1.066.672,00 EUR auf 1.333.340,00 EUR beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Durch Beschluss derselben Hauptversammlung ist die Satzung in § 3 (Grundkapital) geändert. Neues Grundkapital: 1.333.340,00 EUR. Das Genehmigte Kapital gemäß Beschluss vom 05.10.2000 von bis zu 133.300 EUR ist durch Zeitablauf erloschen.

2008-07-03:
Die Hauptversammlung vom 25.06.2008 hat die Satzung neu gefaßt. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 1 (Firma, Sitz, bzgl. Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Grundkapital, Aktien) und 6 (Vertretung der Gesellschaft) der Satzung. Neue Firma: Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG. Neuer Gegenstand: Durchführung von Messungen und Analysen im Umweltbereich sowie Entwicklung, Fertigung, Montage und Vertrieb von Messgeräten und sonstigen technischen Geräten und Anlagen.

2010-03-25:
Geschäftsanschrift: Zwenkauer Straße 159, 04420 Markranstädt OT Kulkwitz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Amboldt, Hagen, Lutherstadt Eisleben OT Osterhausen, *22.11.1973.

2010-06-24:
Die Hauptversammlung vom 16.06.2010 hat die Änderung der §§ 5 ( nun: Bestimmungen über den Vorstand), 13 ( nun: Vergütung des Aufsichtsrates und Versicherung), 14 ( Einberufung der Hauptversammlung), 16 ( Voraussetzungen für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung) sowie 17 (Stimmrecht) der Satzung beschlossen.

2010-07-08:
Am 25.06.2010 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 106 AktG eingereicht.

2012-11-22:
Am 13.11.2012 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 106 AktG eingereicht.

2012-11-29:
Am 26.11.2012 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig gemäß § 106 AktG eine Berichtung der Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats vom 07.11.2012 eingereicht.

2012-12-20:
Am 06.12.2012 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 106 AktG eingereicht.

2014-06-30:
Die Gesellschaft hat am 17.06.2014 den Verschmelzungsvertrag zwischen ihr und der IMASYS Gesellschaft für integrative Meß-und Automationssysteme mbH mit Sitz in Markranstädt (Amtsgericht Leipzig HRB 19796 ) zur Einsichtnahme eingereicht.

2014-08-11:
Die IMASYS Gesellschaft für integrative Meß- und Automationssysteme mbH mit dem Sitz in Markranstädt (Amtsgericht Leipzig, HRB 19796) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2014 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2016-06-21:
Am 17.06.2016 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 106 AktG eingereicht.

2017-07-12:
Am 04.07.2017 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 106 AktG eingereicht.

2018-06-05:
Die Gesellschaft hat am 30.05.2018 einen Verschmelzungsvertrag zwischen ihr und der DFU Analysenservice GmbH mit dem Sitz in Herne ( Amtsgericht Bochum, HRB 13403) in Leipzig zur Einsicht eingereicht. Auf das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, wird gem. § 62 Abs. 3 s. 3 UmwG hingewiesen.

2018-08-29:
Die DFU Analysenservice GmbH mit dem Sitz in Herne (Amtsgericht Bochum, HRB 13403) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2018 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-01-05:
Am 15.12.2020 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 106 AktG eingereicht.

2021-06-02:
04420 Markranstädt OT Kulkwitz. Die Gesellschaft hat am 31.05.2021 einen Verschmelzungsvertrag zwischen ihr und der DFU Service GmbH mit dem Sitz in Kriftel ( Amtsgericht Frankfurt/Main, HRB 82811) in Leipzig zur Einsicht eingereicht. Auf das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, wird gem. § 62 Abs. 3 S. 3 UmwG hingewiesen.

2021-08-10:
Die Gesellschaft hat gem. §§ 61 Satz 2, 62 Abs. 2 Satz 3 UmWG beim Amtsgericht Leipzig einen Verschmelzungsvertrag mit der DFU Service GmbH mit dem Sitz in Kriftel (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 82811) eingereicht. Die Aktionäre werden auf die Möglichkeit eines Minderheitsverlangens gem. §§ 62 Abs. 3 Satz 3, 62 Abs. 2 UmWG hingewiesen.

2021-10-21:
Die DFU Service GmbH mit dem Sitz in Kriftel (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 82811 ) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2021 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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