2016-04-25: Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinsame Ausübung des Anwaltsberufs der Gesellschafter. Im Rahmen des § 59 a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Dr. Franke, Christoph, Rechtsanwalt, Schloß Holte-Stukenbrock, *25.10.1969; Dr. Geisler, Hans, Rechtsanwalt, Bielefeld, *10.02.1969, jeweils mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.