2006-09-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2006. Gegenstand: Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere 1. Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, 2. Durchführung von Konzernabschlussprüfungen, 3. die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, 4. die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, 5. treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treuhänderischen Verwaltung, 6. die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, 7. die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, 8. die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, 9. die Prüfung von EDV Systemen und die damit zusammenhängende Beratung sowie 10. die Tätigkeit als Sachverständiger und die Erstellung von Gutachten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Hagest, Joachim, Ludwigshafen, *10.03.1945; Hagest, Gisela, Ludwigshafen, *15.01.1949; Wenzel-Kolodziej, Hedwig, Ludwigshafen, *14.10.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.
2012-08-10: Nicht mehr Geschäftsführer: Wenzel-Kolodziej, Hedwig, Ludwigshafen, *14.10.1964.
2016-07-18: Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Hagest, Joachim, Ludwigshafen, *10.03.1945.
2017-12-28: Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2017 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma und die Änderung des Unternehmensgegenstandes ( § 2) beschlossen. Neue Firma: Dr. Hagest & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i. V. m. § 43a Abs. 2 WPO. (2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. (3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO).
2018-07-18: Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrags und mit ihr die Änderung in § 1 in Ziff. (1) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Änderung in § 2 (Gegestand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Dr. Hagest & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.