2020-12-30: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit verbundenen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner, der Steuerberater ist, vertritt die Partnerschaft alleine. Partner, die nicht Steuerberater sind, vertreten gemeinsam mit einem Partner, der Steuerberater ist. Partner: Jakob, Erik, Steuerberater, Karben, *25.04.1976; Dr. Jakob, Michael, Steuerberater, Karben, *10.08.1974, jeweils einzelvertretungsberechtigt.