2014-09-17: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2014 mit der LINO-Bau Nordhorn Geschäftsführungs GmbH mit Sitz in Nordhorn (Amtsgericht Osnabrück HRB 131427) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2014 mit der Ferienhaus Extertal Bauträgergesellschaft mbH mit Sitz in Extertal (Amtsgericht Lemgo HRB 589) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-01-24: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Limburg, Stephan, Nordhorn, *06.04.1968.