2018-11-20: V.m. § 57 Absatz 3 StBerG, einschließlich der Treuhandtätigkeit sowie die betriebswirtschaftliche Beratung und -soweit nicht erlaubnispflichtig- die Vermögensberatung.). Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Persönlich haftender Gesellschafter: NBSW Steuerberatungsgesellschaft mbH, Glückstadt (Amtsgericht Pinneberg, HRB 13978 PI); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft.