2022-04-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2022. Geschäftsanschrift: Friedrich Ebert Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main. Gegenstand: Die Beratung und Dienstleistung im Bereich Investor Relations. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Dr. Reuter, Eva, Münster, *04.12.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-07-12: Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 100,00 zum Zwecke der Übernahme des von der Einzelkauffrau Dr. Eva Reuter, *04.12.1967, Münster unter der Firma Dr. Reuter Investor Relations e.K. mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRA 11499) betriebenen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Dr. Reuter Investor Relations e.K. mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRA 11499) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
2022-07-22: Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 19.07.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.