Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Dr. Riedel Automatisierungstechnik GmbH

Bedienung von Parabel
Adresse / Anfahrt
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2006-11-09:
Geschäftsführer:; Schmidt, Steffen, *28.04.1963, Oberkrämer.

2011-12-19:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Schmidt, Steffen.

2012-12-19:
Prokura: 1. Riedel, Angela, *06.02.1966, Hamburg; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; 2. Riedel, Sabine, *15.12.1968, Brandenburg an der Havel; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2018-11-08:
Geschäftsführer: 3. Asbach, Uwe, *20.09.1962, Solingen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Riedel, Angela; Nicht mehr Prokurist: 2. Riedel, Sabine; 3. Herlitz, Michael, *14.03.1981, Großbeeren; Einzelprokura; 4. Ritzkat, Christoph Paul, *21.04.1966, Neuenbürg; Einzelprokura; 5. Schmidt, Michael, *18.10.1963, Stahnsdorf; Einzelprokura

2019-02-19:
Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Riedel, Manfred

2019-08-30:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Riedel Service GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 104303 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2019-11-13:
Gegenstand: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Automatisierungsgeräten sowie die Planung, Errichtung, Inspektion, Wartung und Instandhaltung von Anlagen der Gebäudeautomation. Prokura: 6. Will, Martin, *09.07.1960, Rödermark; Einzelprokura; Nicht mehr Prokurist: 5. Schmidt, Michael; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.11.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 .

2021-05-28:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Kieback & Peter GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 9371 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.