2005-12-22: Geändert, nun: Vorsitzender des Vorstands: Eckert Frhr. von Waldenfels, Alexander, Regensburg, *24.08.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2006-01-04: Ausgeschieden: Vorsitzender: Dr. Eckert, Robert, Dipl.-Volkswirt, Regenstauf.
2006-01-04: Ausgeschieden: Vorsitzender: Dr. Eckert, Robert, Dipl.-Volkswirt, Regenstauf.
2011-10-13: Beim Amtsgericht Regensburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
2012-03-14: Die Hauptversammlung vom 27.02.2012 hat die Änderung des § 8 (Vertretung der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft allein. Besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Mitgliedern, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist Alexander Eckert Freiherr von Waldenfels Mitglied des Vorstands, sind sämtliche weiteren Vorstandsmitglieder und die Prokuristen nur mit ihm gemeinsam vertretungsberechtigt.
2014-08-14: Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der Eckert Services Zentrale Dienste GmbH, Regenstauf (Amtsgericht Regensburg HRB 2787) beim Amtsgericht Regensburg (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
2014-08-22: Gesamtprokura nur zusammen mit dem Vorstand Alexander Eckert von Waldenfels: Hönig, Thomas, Regenstauf, *05.09.1967; Schmidt, Sabine, *15.06.1972. Die Eckert Services Zentrale Dienste GmbH mit dem Sitz in Regenstauf (Amtsgericht Regensburg HRB 2787) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2014 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-12-31: Beim Amtsgericht Regensburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
2018-08-11: Beim Amtsgericht Regensburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
2021-11-05: Die Hauptversammlung vom 08.12.2020 mit Nachtrag vom 13.10.2021 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Vertretungsregelung. Neue Firma: Dr. Robert Eckert Schulen AG. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft allein. Besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Mitgliedern, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Ist Alexander Eckert Freiherr von Waldenfels Mitglied des Vorstands, sind sämtliche weiteren Vorstandsmitglieder nur mit ihm gemeinsam vertretungsberechtigt.