2021-10-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.07.2021. Geschäftsanschrift: Kirchstraße 3, 70839 Gerlingen. Gegenstand: Die Gründung und der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen medizinischen Leistungen sowie von nicht ärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, weiter die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer medizinischer Versorgungsformen. Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art tätigen, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann insbesondere Betriebsstätten und Nebenbetriebsstätten errichten. Weiter kann die Gesellschaft u.a. Versorgungsverträgen, insbesondere Integrierte Versorgungsverträge, Selektivverträge, Sicherstellungsverträge und Verträge über die gemeinsame Nutzung von Praxisräumen und Praxiseinrichtungen und -Geräten sowie die gemeinsame Beschäfti-gung von Hilfspersonal abschließen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. med. Schmid, Sebastian Tim, Gerlingen, *03.02.1971; Dr. med. Thom, Tanja Katrin, Stuttgart, *02.01.1975, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung Partnerschaftsgesellschaft "Dr. Schmid & Partner Fachärzte für Frauenheilkunde", Gerlingen gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.