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Dr. Stelz & Kollegen Kieferorthopädie GmbH

Fachpraxis, Zeitersparnis, ZFA..., Ihr Kieferorthopäde, Behandlungsassistenz, Zahnmedizinisches Personal
Adresse / Anfahrt
Kirchstraße 7-13
26603 Aurich
1x Adresse:

Auricher Straße 223
26721 Emden


Kontakt
18 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 18 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2010-11-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.10.2010. Geschäftsanschrift: Auricher Str. 223, 26721 Emden. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung kieferorthopädischer Tätigkeit, ihrer Förderung und Verwaltung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. med. dent. Stelz, Rainer, Hinte, *25.08.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-07-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 140.000,00 EUR auf 165.000,00 EUR beschlossen. 165.000,00 EUR.

2018-07-24:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2018 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Dr. Stelz, Rainer, Hinte, geb. am 25.08.1971, übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.