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Dr. Theiss Naturwaren GmbH
66424 HomburgDE
1x Adresse:
Postfach 1559
66406 Homburg
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mind. 86 Mitarbeiter
Gründung 1978
Gründung 1978
15x HR-Bekanntmachungen:
2006-08-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 7 (Ankaufsrecht), 10 (Einziehung) und 15 (Bekanntmachungen) beschlossen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.
2006-09-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2006 mit der Allga - Pharma GmbH mit Sitz in Homburg (AG Saarbrücken HRB 15370) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-09-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 7.600,00 EUR auf 1.336.900,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Medipharma Homburg GmbH mit Sitz in Homburg (AG Saarbrücken HRB 3435) beschlossen. 1.336.900,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2006 mit der Medipharma Homburg GmbH mit Sitz in Homburg (AG Saarbrücken HRB 3435) als übertragender Gesellschaft unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Gesellschafter Jörg Bach leistet seine Stammkapitaleinlage von 7.600,00 EUR in voller Höhe dadurch, dass die Medipharma Homburg GmbH (AG Saarbrücken HRB 3435) versmolzen wird.
2006-09-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 29.300,00 EUR auf 1.329.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der A r c a m GmbH Handel mit pharazeutischen und kosmetischen Produkten mit Sitz in Homburg (AG Saarbrücken HRB 12765) beschlossen. 1.329.300,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2006 mit der A r c a m GmbH Handel mit pharmazeutischen und kosmetischen Produkten mit Sitz in Homburg (AG Saarbrücken HRB 12765) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Gesellschafter Jörg Bach leistet sein Stammkapital von 29.300,00 EUR in vollem Umfang durch die Verschmelzung der A r c a m GmbH Handel mit pharmazeutischen und kosmetischen Produkten (AG Saarbrücken HRB 12765).
2006-09-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.100,00 EUR auf 1.362.000,00 EUR beschlossen.
2006-11-29:
Einzelprokura: Bach, Jörg, Homburg, *22.01.1957.
2007-12-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um 130.000,00 EUR auf 1.232.000,00 EUR beschlossen.
2008-07-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Vertretung) beschlossen. geändert, nun: Geschäftsführer: Nardi, Guiseppe, Homburg, *14.08.1966; Dr. Theiss, Peter, Homburg, *19.07.1944, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2009-10-02:
konkrete Vertretungsregelung geändert, nun Geschäftsführer: Nardi, Guiseppe, Homburg, *14.08.1966; Dr. Theiss, Peter, Homburg, *19.07.1944, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-10-22:
Geschäftsanschrift: Eisenbahnstraße 49, 66424 Homburg-Saar.
2012-11-12:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Michelinstraße 10, 66424 Homburg-Saar.
2017-10-16:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2017 mit der Conex Vermögensverwaltungs- und Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Homburg als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-10-16:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2017 mit der "Pasta Romana" Frischnudel GmbH mit Sitz in Bexbach als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 , 7 (Ankaufsrecht), 9 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte), 10 (Einziehung), 14 (Erbfolge) und 15 (Bekanntmachungen) beschlossen.
2022-04-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2021 mit der DIEDENHOFEN Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in St. Augustin als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-08-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 7 (Ankaufsrecht), 10 (Einziehung) und 15 (Bekanntmachungen) beschlossen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.
2006-09-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2006 mit der Allga - Pharma GmbH mit Sitz in Homburg (AG Saarbrücken HRB 15370) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-09-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 7.600,00 EUR auf 1.336.900,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Medipharma Homburg GmbH mit Sitz in Homburg (AG Saarbrücken HRB 3435) beschlossen. 1.336.900,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2006 mit der Medipharma Homburg GmbH mit Sitz in Homburg (AG Saarbrücken HRB 3435) als übertragender Gesellschaft unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Gesellschafter Jörg Bach leistet seine Stammkapitaleinlage von 7.600,00 EUR in voller Höhe dadurch, dass die Medipharma Homburg GmbH (AG Saarbrücken HRB 3435) versmolzen wird.
2006-09-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 29.300,00 EUR auf 1.329.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der A r c a m GmbH Handel mit pharazeutischen und kosmetischen Produkten mit Sitz in Homburg (AG Saarbrücken HRB 12765) beschlossen. 1.329.300,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2006 mit der A r c a m GmbH Handel mit pharmazeutischen und kosmetischen Produkten mit Sitz in Homburg (AG Saarbrücken HRB 12765) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Gesellschafter Jörg Bach leistet sein Stammkapital von 29.300,00 EUR in vollem Umfang durch die Verschmelzung der A r c a m GmbH Handel mit pharmazeutischen und kosmetischen Produkten (AG Saarbrücken HRB 12765).
2006-09-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.100,00 EUR auf 1.362.000,00 EUR beschlossen.
2006-11-29:
Einzelprokura: Bach, Jörg, Homburg, *22.01.1957.
2007-12-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um 130.000,00 EUR auf 1.232.000,00 EUR beschlossen.
2008-07-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Vertretung) beschlossen. geändert, nun: Geschäftsführer: Nardi, Guiseppe, Homburg, *14.08.1966; Dr. Theiss, Peter, Homburg, *19.07.1944, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2009-10-02:
konkrete Vertretungsregelung geändert, nun Geschäftsführer: Nardi, Guiseppe, Homburg, *14.08.1966; Dr. Theiss, Peter, Homburg, *19.07.1944, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-10-22:
Geschäftsanschrift: Eisenbahnstraße 49, 66424 Homburg-Saar.
2012-11-12:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Michelinstraße 10, 66424 Homburg-Saar.
2017-10-16:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2017 mit der Conex Vermögensverwaltungs- und Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Homburg als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-10-16:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2017 mit der "Pasta Romana" Frischnudel GmbH mit Sitz in Bexbach als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 , 7 (Ankaufsrecht), 9 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte), 10 (Einziehung), 14 (Erbfolge) und 15 (Bekanntmachungen) beschlossen.
2022-04-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2021 mit der DIEDENHOFEN Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in St. Augustin als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.