2020-07-13: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.04.2020 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 17.04.2020 mit der Valinoco GmbH mit Sitz in Dessau-Roßlau und mit der Hemocell GmbH mit Sitz in Waakirchen (Amtsgericht München - HRB 141459) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.