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Drachenfels Design GmbH

Essenzielle, Schmuckverpackung, HOCHWERTIGE GESCHENKVERPACKUNG..., HÖCHSTE GOLDSCHMIEDEKUNST, NACHHALTIG GEFERTIGT, NATÜRLICHER QUALITÄT, RECYCELTEM STERLINGSILBER, Vintagelook, Schmuckstücke, Heartbreaker
Adresse / Anfahrt
Bleichstraße 56a
75173 Pforzheim
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-08-26:
Einzelprokura: Güven, Sencer, Pforzheim, *15.11.1974.

2011-10-07:
Änderung der Geschäftsanschrift: Bleichstr. 65, 75173 Pforzheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Harer, Stefanie, geb. Spöhr, Pforzheim, *19.04.1968.

2011-11-04:
Berichtigung zur Geschäftsanschrift: Bleichstr. 56, 75173 Pforzheim.

2018-09-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Güven Design Schmuck GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Amtsgericht Mannheim HRB 505646) um 10.000,00 EUR auf 35.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 35.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Güven, Sencer, Pforzheim, *15.11.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Güven, Sencer, Pforzheim, *15.11.1974. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Güven Design Schmuck GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 505646) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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