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DreadFactory GmbH

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Adresse / Anfahrt
Cranachstraße 53
12157 Berlin
1x Adresse:

Klosterweg
76131 Karlsruhe


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2018-07-03:
Firma: DreadFactory GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Cranachstraße 53, 12157 Berlin; Gegenstand: Die Veranstaltung von Workshops zum Thema Dreadlocks, Vermarktung der Marke "DreadFactory" sowie Betrieb einer Internetpräsenz und eines Online-Shops. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Hartke, Sabine Elise, *23.01.1989, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.05.2018; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma DreadFactory e. Kfm. vom Inhaber Sabine Elise Hartke geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 54273 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 30.05.2018. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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