2017-07-06: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 13 Abs. 1 des Ingenieurkammergesetzes Baden-Württemberg, somit die eigenverantwortliche und unabhängige Beratung, insbesondere in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf den Gebieten des Ingenieurwesens im Bereich Bauwesen; dazu gehört auch die Vertretung des Auftraggebers mit der Vorbereitung, Leitung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung zusammenhängender Aufgaben, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne dieser Aufgaben erstrecken kann. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Dreher, Lothar, Dipl.-Ing. (FH), Rangendingen, *07.04.1944; Dreher, Thomas, Dipl.-Ing., Beratender Ingenieur, Hechingen, *01.01.1967.