2018-07-11: (Kalibrierung von Drehmomentmessgeräten, Herstellung und Verkauf von Kalibriergeräten sowie Beratung und Schulung auf dem Gebiet der Messtechnik nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hainwaldweg 2, 31228 Peine. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Dr. Peschel Verwaltungs GmbH, Peine (Amtsgericht Hildesheim HRB 205835), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-08-08: Firma geändert, nun: DrehmomentService Dr. Peschel GmbH & Co. KG. Einzelprokura: Kühne, Mandy, Wendeburg, *19.05.1972. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.05.2018 mit Ergänzung vom 27.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 31.05.2018 und vom 27.07.2018 Unternehmensteile - Geschäftsbetrieb ohne Grundbesitz - des von dem Einzelkaufmann Dr. Peschel, Diedert, Wendeburg, *03.05.1943, unter der Firma DrehmomentService Dr. Peschel e.Kfm., Inhaher: Obering. Dr.-Ing. Diedert Peschel in Wendeburg (Amtsgericht Braunschweig, HRA 14377) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-08-15: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.08.2018 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.