2013-11-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.11.2013. Geschäftsanschrift: Urachstraße 40b, 79102 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: Gegenstand des Integrationsunternehmens ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich, trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von lntegrationsfachdiensten, auf besondere Schwierigkeiten stößt. Das Integrationsunternehmen ist ein Unternehmen nach § 132 Abs. 1 SGB IX, in welchem mindestens 40 v.H. der Beschäftigten besonders betroffene, schwerbehinderte Menschen sind, jedoch in der Regel nicht mehr als 50 v.H. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch die Übernahme der Speiseversorgung der folgenden gemeinnützigen Organisationen im Raum Freiburg: - Betrieb einer Mensa für Schüler, Lehrer und Angestellte in den Räumlichkeiten des United World College, Freiburg, eine Einrichtung der Robert Bosch College UWC gGmbH, Freiburg; - Speiselieferungen an andere gemeinnützige Organisationen, Kliniken usw; - Durchführung von festlichen und kulturellen Veranstaltungen in den Räumen der Mensa. Zur Qualifizierung der behinderten Menschen soll, neben der Schaffung von vielfältigen Beschäftigungsmöglichkeiten in Küche und Service, die Inklusion durch Begegnung mit Schülern des UWC-Colleges gefördert werden. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Brenner, Michael, Korntal-Münchingen, *18.04.1959; Danner-von Wilpert, Michael, Waldkirch, *16.02.1977. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Immenschuh, Martin, Freiburg im Breisgau, *27.01.1964.
2014-04-07: Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Vertretung) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Prokura erloschen: Immenschuh, Martin, Freiburg im Breisgau, *27.01.1964. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ebner, Nikolaus, Freiburg im Breisgau, *17.07.1965.
2016-08-09: Prokura erloschen: Ebner, Nikolaus, Freiburg im Breisgau, *17.07.1965. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Laibach, Konstantin, Freiburg im Breisgau, *06.01.1979.
2018-02-15: Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 beschlossen.
2020-01-27: Bestellt als Geschäftsführer: Veit, Tobias Martin, Freiburg im Breisgau, *07.07.1987. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Danner-von Wilpert, Patrick Alexander Michael, geb. Danner, Waldkirch, *16.02.1977.
2021-08-16: Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Angelique Theresia, Waldkirch, *15.11.1977. Prokura erloschen: Laibach, Konstantin, Freiburg im Breisgau, *06.01.1979.
2021-12-20: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.12.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Brokkolise gGmbH", Waldkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 722698) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.