2021-03-08: (Im- und Export sowie Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere medizinischer und nicht-medizinischer Schutzausrüstung, Konsumgütern, Elektronikartikel, Spielwaren, Haushaltswaren und Körperpflege-/Drogerieprodukte sowie die Eingehung von Kooperationen und die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im vorgenannten Bereich, sowie das Streckengeschäft (Drop-Shipping), sowie die Projektierung, die Vermittlung, die Vermietung und der Verkauf von Immobilien aller Art, sowie die Erbringung und die Vermittlung von Bauleistungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Christian-Kremp-Straße 11, 35578 Wetzlar. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Dropshippers Germany Verwaltungs GmbH, Wetzlar (Amtsgericht Wetzlar HRB 8252), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-07-12: Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Spaltungsvertrages vom 06.05.2021 und vom 23.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.06.2021 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Grebe, Ingo, Wetzlar, *19.10.1981 unter der Firma Dropshippers Germany, Inh. Ingo Grebe e.K. in Wetzlar (Amtsgericht Wetzlar, HRA 7909) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 12.07.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.