Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Druck & Medien Kontor Fahlbusch + Hamelberg GmbH

Adresse / Anfahrt
Mühlenstraße 22
27356 Rotenburg (Wümme)
Kontakt
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2008. Geschäftsanschrift: Mühlenstraße 22, 27356 Rotenburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Betreuung, Erstellung und Abwicklung von Druck- und Werbeprodukten und alle damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann auch andere Unternehmen gründen, erwerben, pachten oder sich an solchen beteiligen. Die Errichtung von Zweigniederlassungen ist zulässig. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fahlbusch, Karl-Heinz, Scheeßel OT Westerholz, *24.10.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-05-17:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.04.2021 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter,Herr Karl-Heinz Fahlbusch, geboren am 24. Oktober 1957, Mühlenstraße 22, 27356, Rotenburg übertragen.Die Firma des Trägers des Einzelunternehmens lautet DRUCK KONTOR Fahlbusch Hamelberg e. K., Inh. K.-H. Fahlbusch. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.