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Druckerei Münch GmbH & Co. KG

Kartenladen, Geschlossenes Format, Geöffnetes Format..., Glückwunschkartenkarton, Taufe, Druck von Glückwunschkarten, Postkarten und Cartoonkarten, Ansichtskarten, Druckdaten
Adresse / Anfahrt
Karl-von-Linde-Straße 11
95447 Bayreuth
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2005-08-18:
Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: Druckerei Münch Geschäftsführungs-GmbH, Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 4176), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2005-10-07:
Die Baierlein Geschäftsführungs GmbH mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 678) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: Baierlein Geschäftsführungs-GmbH, Bayreuth (AG Bayreuth HRB 678). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-06-02:
Prokura erloschen: Wopperer Manfred, Bayreuth

2021-01-23:
Die XXS Label GmbH mit dem Sitz in Bayreuth ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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