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Druckportale GmbH

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Ostring 13
65205 Wiesbaden
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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2009-09-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.06.2009. Geschäftsanschrift: Ostring 13, 65205 Wiesbaden. Gegenstand: die Akquisition, Vermittlung und Herstellung von Drucksachen mittels Homepages, insbesondere der Homepage "derdruckbaer.de". Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertritt jeder Geschäftsführer die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder Prokuristen. Geschäftsführer: Kaltwasser, Hans-Joachim, Wiesbaden, *12.08.1968. Geschäftsführer: Augsburger, Christian, Wiesbaden, *04.06.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-12-28:
Mit der ACM Unternehmensgruppe GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 3806) als herrschendem Unternehmen ist am 18.12.2012 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2012 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2017-08-02:
Bestellt als Geschäftsführer: Augsburger, Carsten, Wiesbaden, *20.07.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-09-18:
Nicht mehr Geschäftsführer: Augsburger, Christian, Wiesbaden, *04.06.1976.

2017-11-23:
Bestellt als Geschäftsführer: Durst, Andreas, Aichtal, *02.12.1966, einzelvertretungsberechtigt.

2018-08-16:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AC Medienhaus GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 4311) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Der mit der ACM Unternehmensgruppe GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 3806) am 18.12.2012 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist in Folge der Verschmelzung der Druckportale GmbH als übertragender Rechtsträger mit der AC Medienhaus GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 4311) als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2018 erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-08-22:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AC Medienhaus GmbH am 20.08.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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