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Druczek GmbH

Business Center, Ihrer Druckmaschine, Pressroom Insider..., Verkauf&Service, Optimierungen, Dispersionslack, Trocknungsprozess, Feuchtwerk
Adresse / Anfahrt
Zevener Ring 14
27367 Sottrum
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2022-01-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2021. Geschäftsanschrift: Zevener Ring 14, 27367 Sottrum. Gegenstand: Druckindustrie, einschließlich Consulting, Service sowie An- und Verkauf von Maschinen im graphischen Gewerbe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schulczek, Uwe Dieter, Sottrum, *12.09.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-02-01:
26.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2021 hat zum Zwecke der Übernahme des Vermögens der Druczek Service e.K. mit Sitz in Sottrum im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.12.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Schulczek, Uwe, Sottrum, geb. am 12.09.1975 unter der Firma Druczek Service e.K. in Sottrum betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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