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Dryden Aqua Deutschland GmbH

Büsserach, Industriering, OWM..., Laubfänger, Root, Vannes
Adresse / Anfahrt
Marburger Straße 20
35096 Weimar (Lahn)
Kontakt
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2012-01-27:
BlueFox Deutschland GmbH, Marburg/Lahn, Ernst-Giller-Straße 20, 35039 Marburg/Lahn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2011. Geschäftsanschrift: Ernst-Giller-Straße 20, 35039 Marburg/Lahn. Gegenstand: Der Vertrieb von Sicherheitssystemen für Schwimmbäder. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Graf, Dominik Walter, Büsserach, *06.04.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Lauer, Christian, Senden, *30.08.1979.

2013-04-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Weimar beschlossen. Neuer Sitz: Weimar. Geschäftsanschrift: Marburger Straße 20, 35096 Weimar.

2013-08-13:
Prokura erloschen: Lauer, Christian, Senden, *30.08.1979.

2015-08-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Weiterhin wurden die §§ 4 Abs. 2 und 3 sowie 5 - 10 ersatzlos gestrichen und die folgenden Paragraphen neu nummeriert. Im Übrigen wurde § 6 (Gesellschafterbeschlüsse) geändert. Neue Firma: Dryden Aqua Deutschland GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Aqua-Solar Graf Schwimmbadtechnik GmbH mit Sitz in Weimar OT Wenkbach (Amtsgericht Marburg, HRB 2076) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.