2007-11-06: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.03.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.03.2007 mit der Color-System Beteiligungs GmbH mit Sitz in Oelde (Amtsgericht Münster HRB 7756) verschmolzen. Nicht eingetragener Hinweis: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-02-28: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Bushuven, Carsten, Ennigerloh, *24.06.1971.
2009-05-15: Neue Firma: Dur.Metall GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Weststraße 13, 59302 Oelde.
2013-11-07: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.Juli 2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2013 mit der HERKULES Gerätebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Oelde (Amtsgericht Münster HRB 7656) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.