2008-09-18: M.). Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Firma / Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: E & S Immobilienservice und Dienstleistungen GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: der Erwerb und die Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Planung, Herstellung und der Vertrieb von Hoch- und Tiefbauobjekten aller Art, die Verwaltung und der Verkauf von Eigentumswohnungen und Reihenhäusern sowie die Vermittlung von Finanzierungen; die gewerbliche Projektierung und Verkauf bestehender Immobilien aller Art sowie das Vermitteln von bestehenden oder neu zu entstehenden Immobilien (§ 16 der Makler- und Bauträgerverordnung) ; die Übernahme von Hausverwaltungen bestehender bzw. neu zu errichtenden Haus-/Wohnanlagen bzw. Gewerbeanlagen; der Verkauf gebrauchter Gegenstände jeglicher Art; die Errichtung und Betreibung von Waschanlagen und Kfz-Pflegecenter, der Handel mit Waren des täglichen Bedarfs (Konsumartikeln);die Pflege und Reinigung von Außenanlagen; die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume Darlehnsverträge oder Versicherungsverträge oder der Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluß solcher Verträge; die Vermietung und Verpachtung eigner Immobilien; die Durchführung von Unternehmensberatung; die Durchführung von Kurierdiensten und Kleintransporten, soweit eine behördlche Genehmigung nicht erforderlich ist, der Handel mit Waren aller Art. Die E & S Erhard und Stumpf Dienstleistungs GmbH mit dem Sitz in Schwarzach/Main (Amtsgericht Würzburg HRB 6901) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-10-02: M..Bestellt: Geschäftsführer: Erhard, Torsten, Volkach, *28.09.1979; Stumpf, Florian, Assamstadt, *28.08.1984, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.