2008-08-19: (Der Betrieb von Lebensmittelmärkten.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so wird die Gesellschaft von zwei persönlich haftenden Gesellschaftern gemeinschaftlich vertreten, sofern nicht einzelnen persönlich haftenden Gesellschaftern Einzelvertretungsbefugnis erteilt wird. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Persönlich haftender Gesellschafter: Winkler, Volker, Weiterstadt, *27.12.1953, einzelvertretungsberechtigt.
2008-08-21: (Der Betrieb von Lebensmittelmärkten.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so wird die Gesellschaft von zwei persönlich haftenden Gesellschaftern gemeinschaftlich vertreten, sofern nicht einzelnen persönlich haftenden Gesellschaftern Einzelvertretungsbefugnis erteilt wird. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Persönlich haftender Gesellschafter: Winkler, Volker, Weiterstadt, *27.12.1953, einzelvertretungsberechtigt.
2008-08-28: Einzelprokura: Thöny, Christine, Weiterstadt, *03.09.1952. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Volker Winkler e.K. mit Sitz in Weiterstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRA 83715) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
2008-08-28: Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.8.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Stefan Winkler e.K. mit Sitz in Alsbach-Hähnlein (Amtsgericht Darmstadt, HRA 83713) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
2008-08-28: Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 26.8.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-08-28: Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 26.8.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.